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Corona-Schutzverordnung stand 09.07.2021
Da die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 10 lag, sind ab heute, dem 09.07.2021, die damit verbundenen Lockerungen in Kraft getreten.
Corona-Schutzverordnung stand 09.07.2021
Beherbergungsverbot für Übernachtungsgäste
Übernachtungsangebote in Wohnwagen und Wohnmobilen sind möglich. Bei Gästen aus Bereichen mit einer Inzidenz von mehr als 10 besteht weiterhin die Pflicht einen bestätigten negativen Schnelltest vorzulegen bzw. vollständigen Impfung oder Genesung. Vor dem Hintergrund der dafür zu erfüllenden Auflagen werden sie seitens des LBN jedoch bis auf Weiteres nicht angeboten.
Maskenpflicht
Das Tragen von Masken wird im Innenbereich weiterhin empfohlen. Bei Warteschlangen und beim Betreten der derzeit aufgestellten Sanitärcontainer gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Duschen dürfen weiterhin unter den am Duschcontainer ausgehängten Bedingungen genutzt werden.
Zusammenkünfte im öffentlichen und/oder privaten Raum (hierzu zählt auch unser Gelände sowie die aufgestellten Vorzelte, Wohnwagen und -mobile auf unserem Gelände)
Alle Beschränkungen sind aufgehoben.
Private Veranstaltungen/Partys
Bei mehr als 50 Teilnehmern besteht die Pflicht zum Nachweis eines bestätigten negativen Schnelltests bzw. der Nachweis der vollständigen Impfung bzw. der Genesung. Bei bis zu 50 Teilnehmern bestehen keinerlei Beschränkungen.
Vereinshaus
Aus bekannten Gründen können wir die Außengastronomie noch nicht in Betrieb nehmen. Die Nutzung der Terrasse und des Vereinshauses ist möglich.
Kinder- und Jugendarbeit
Grundsätzlich keine Beschränkungen. Sofern ein Zeltlager oder eine ähnliche Ferienfreizeit durchgeführt werden sollte, ist ein einmaliger bestätigter negative Schnelltest zu Beginn der Maßnahme vorzulegen.
Sportbetrieb (betroffen sind alle beim LBN ausgeübten Sportarten)
Sportbetrieb ist außen und innen ohne Beschränkungen möglich. Der Betrieb der Blocksauna ist wieder ohne Auflagen möglich. Das verbleibende Restrisiko liegt in der Verantwortung des/der einzelnen Nutzer(innen).
Wir appellieren an alle Mitglieder, sich strengstens an die Vorgaben zu halten und weiterhin die sogenannten AHA-Regeln zu beachten. Müssen bei Missachtung der Vorschriften durch einzelne Mitglieder die gewonnenen oder zu erhoffenden Lockerungen für alle zurückgenommen oder eingeschränkt werden, wird sich der GVS vorbehalten, zeitlich begrenzte Geländebetretungsverbote gemäß Satzung auszusprechen.
Euer Vorstand